Vor dem 1.5.2022 wurden DN bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit durch das Dienstnehmerversicherungsgesetz (DNVG), das Dienstnehmerunfallschutzgesetz (DNUVSG), das Arbeitsstandardgesetz (ASG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geschützt. Das DNVG enthielt dabei nicht nur Regelungen zur UV, sondern auch zur DN-Pension. Das DNUVSG war ein Ergänzungsgesetz zum DNVG, welches die Rehabilitation und Prävention regelte. Nach dem ASG hatte der DN einen Versicherungsschutz im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, der Wegunfall war vom Schutz allerdings nicht umfasst.