Ergebnis und Argumentation der VfGH-E werden der Problematik der Aliquotierung der Pensionsanpassung nicht gerecht. Das Ergebnis der VfGH-E ist aber formal zu respektieren. Die folgenden Ausführungen widmen sich vor allem der Frage der Objektivierung der Kaufkraftverluste durch die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung.