Wenngleich Instrumente der kollektiven Rechtsgestaltung mitunter als besonders geeignet erachtet werden, um Unternehmenspflichten in Bezug auf Umweltaspekte zu konkretisieren, so stellt sich dabei dogmatisch auf überbetrieblicher Ebene vor allem die Frage nach der Regelungskompetenz des KollV. Auf betrieblicher Ebene existiert ebenfalls keine explizite Kompetenz der Betriebspartner, Nachhaltigkeitsaspekte qua BV zu erfassen; bei entsprechend weiter Interpretation können hingegen viele der vorhandenen Tatbestände fruchtbar gemacht werden. Durch starke Arbeitsbeziehungen auf überbetrieblicher und betrieblicher Ebene, auf Basis derer gemeinsame Lösungen zu bestmöglicher Ressourcennutzung gefunden werden, können daher auch die vermeintlichen Gegensätze "Arbeit(sschutz)" und "Umwelt(schutz)" vereint bzw miteinander ausgeglichen werden.