Das Thema des vorliegenden Beitrags betrifft zunächst die seit vielen Jahrzehnten heftig umstrittene Frage, ob Arbeitsverträge wegen Irrtums rückwirkend, also mit Ex-tunc-Wirkung anfechtbar sind; das Thema geht aber weit darüber hinaus. Irrtümer können sich in ganz unterschiedlicher Gestalt nicht bloß bei Arbeitsvertragsschluss ereignen, sondern auch während Vollzug und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auch die Frage nach wechselseitigen Aufklärungspflichten stellt sich in all diesen Phasen des Arbeitsverhältnisses. Der vorliegende Beitrag versucht, Fragen zu Irrtum und Aufklärung in Bezug auf den ganzen Lebenszyklus des Arbeitsverhältnisses hin zu behandeln, und zwar anhand von Fallgruppen und Phänomenen, die auch in der Praxis regelmäßig auftreten.