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Irrtum und Aufklärung im Arbeitsverhältnis1)1)Um die wichtigsten Nachweise ergänzte Fassung des Vortrages, den der Verfasser am 30.3.2023 bei der 58. Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Zell am See gehalten hat.

AbhandlungenChristoph KietaiblDRdA 2023, 439 Heft 6 v. 15.12.2023

Das Thema des vorliegenden Beitrags betrifft zunächst die seit vielen Jahrzehnten heftig umstrittene Frage, ob Arbeitsverträge wegen Irrtums rückwirkend, also mit Ex-tunc-Wirkung anfechtbar sind; das Thema geht aber weit darüber hinaus. Irrtümer können sich in ganz unterschiedlicher Gestalt nicht bloß bei Arbeitsvertragsschluss ereignen, sondern auch während Vollzug und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auch die Frage nach wechselseitigen Aufklärungspflichten stellt sich in all diesen Phasen des Arbeitsverhältnisses. Der vorliegende Beitrag versucht, Fragen zu Irrtum und Aufklärung in Bezug auf den ganzen Lebenszyklus des Arbeitsverhältnisses hin zu behandeln, und zwar anhand von Fallgruppen und Phänomenen, die auch in der Praxis regelmäßig auftreten.

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