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Däubler, Der Schulungsanspruch des Betriebsrats sowie des Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung

BuchbesprechungenMagdalena MissbichlerDRdA 2023, 435 Heft 5 v. 15.10.2023

Verlag Franz Vahlen, München 2022

232 Seiten, kartoniert, € 49,–

Die Aneignung bzw der Besitz von bestimmten Kenntnissen bestimmt in vielerlei Hinsicht den Erfolg (oder aber auch Nichterfolg) jeglichen Handelns. Auch Betriebsräte, die das wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen AN und AG durch die kollektivierte Vertretung der AN-Interessen ausgleichen sollen, benötigen zur Diskussion auf Augenhöhe mit dem AG und damit zur Durchsetzung ebendieser Interessen ein gewisses (Fach-)Wissen, über das der "einfache" AN wohl idR nicht verfügt. Schließlich sind Betriebsräte und ihre Mitglieder nicht zuletzt aufgrund der weit gefassten Interessenvertretungsaufgabe gem § 38 Abs 1 ArbVG mit einem ebenso weiten Tätigkeitsfeld befasst, das im Besonderen (arbeits-)rechtliche Aspekte, aber eben nicht nur diese, umfasst. Umso wichtiger erscheint es deshalb, Betriebsratsmitgliedern einen gesetzlich abgesicherten Anspruch auf die Möglichkeit des Erwerbs von diesbezüglichen Kenntnissen einzuräumen, der sich im österreichischen Recht in den §§ 118 und 119 ArbVG (iVm §§ 33, 34 BRGO), der Rechtsgrundlage für die sogenannte "Bildungsfreistellung", sowie im generellen Freistellungsanspruch gem § 116 ArbVG wiederfindet.

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