vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pflegekarenzgeld trotz fehlender koordinierungsrechtlicher Zuständigkeit Österreichs

EntscheidungsbesprechungenFelicia Concin-KainDRdA 2023/42DRdA 2023, 378 Heft 5 v. 15.10.2023

VwGH 20.12.2022 Ra 2021/08/0061

§ 3a, § 21c BPGG

1. Die Anspruchsvoraussetzung des § 3a BPGG, dass Österreich iSd VO 883/2004 koordinierungsrechtlich zuständig sein muss, gilt nur hinsichtlich des Pflegegeldes, nicht hingegen für das Pflegekarenzgeld.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!