Das UrlG brachte vor etwas mehr als 45 Jahren eine weitgehende Vereinheitlichung des österreichischen Urlaubsrechts der Arbeiter*innen und Angestellten. In den letzten Jahren ist das Urlaubsrecht jedoch auch auf unionsrechtlicher Ebene in den Fokus gerückt. Der EuGH hat inzwischen eine beachtliche Zahl an Entscheidungen gefällt, die durchaus an den Grundfesten des UrlG rütteln. Der Beitrag geht daher der Frage nach, wieviel Unionsrecht inzwischen im UrlG steckt.
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