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Anmerkungen zum "Antiterrorgesetz" 1930

Aus der Geschichte des Arbeitsrechts und des SozialrechtsKlaus Dieter MulleyDRdA 2023, 159 Heft 2 v. 15.4.2023

Am 4.4.1930 beschloss die bürgerlich-deutschnationale Regierungsmehrheit im Nationalrat (NR) das sogenannte "Antiterrorgesetz". Die Beschlussfassung des "Gesetzes zum Schutz der Arbeits- und Versammlungsfreiheit"1)1)BGBl 1930/113. stellte den ersten Höhepunkt der damals offensiv gegen die Sozialdemokratie gerichteten gesetzlichen Maßnahmen dar. Nur wenigen ist bekannt, dass sich einige Bestimmungen dieses gegen die AN gerichtete Ausnahmegesetz auch heute noch im Rechtsbestand der Republik befinden. Die folgenden kurzen Bemerkungen werden sich mit der Geschichte dieses gegen die Freien Gewerkschaften gerichteten Gesetzes in groben Zügen beschäftigen.2)2)Vgl vor allem die vorzüglichen Arbeiten von De Waal, Betriebsterror und christliche Gewerkschaften. Das Entstehen des Antiterrorgesetzes, Phil.Diss. 1980; De Waal, Untersuchung über "Terror" in den Wiener Betrieben, in Wissenschaftliche Kommission des Theodor-Körner-Stiftungsfonds und des Leopold-Kunschak-Preises zur Erforschung der Österreichischen Geschichte der Jahre 1918 bis 1938 (Hrsg), Die Ereignisse des 15. Juli 1927 (1979) 100-109; Stubenvoll, Die christliche Arbeiterbewegung Österreichs 1918 bis 1933 – Organisation, Politik, Ideologie, Geisteswiss. Diss. 1982; Stubenvoll, Zur Genesis und Funktion des ‚Antiterrorgesetzes‘ vom 5. April 1930, in Konrad/Maderthaner (Hrsg), Neuere Studien zur Arbeitergeschichte I (1984) 213-245.

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