Manz Verlag, Wien 2022
XLII, 466 Seiten, broschiert, € 109,–
Der Gesetzgeber hat zwar die innere Organisation – die "Binnenverfassung" – und die Außenvertretung der belegschaftsvertretenden Kollegialorgane in Grundzügen geregelt, jedoch auf das schon im Gesetzgebungsstadium mit Sicherheit bewusste Problem interner Auffassungsunterschiede und fraktioneller Konflikte nur punktuell und zumeist bloß indirekt (Wahlanfechtungsrecht; außerordentliches Einberufungsrecht) Bezug genommen ("restriktive Haltung des Gesetzgebers", siehe S 1). In diese Lücke – die mE wohl kaum als planwidrig bezeichnet werden kann (zT wird das im vorliegenden Werk anders gesehen, vgl S 339 ff; siehe unten) – stößt nun Thomas Mathy nach umfassender rechtsdogmatischer Erörterung und Forschung mit der vorliegenden, herausragenden Monografie vor.