Das Bundesgesetz über die Arbeitsinspektion, Arbeitsinspektionsgesetz – ArbIG,1) dessen Beschlussfassung sich zum 75sten Male jährt, trat mit 6.9.1947 in Kraft. Es baut in hohem Maße auf seinen Vorgängergesetzen, dem Gewerbeinspektionsgesetz von 1921,2) und dieses wiederum auf dem Gewerbeinspektorengesetz von 18833) auf. Die Entwicklungskontinuität ist so weitgehend, dass unmittelbar nach der Befreiung 1945 bloß an eine Wiederinkraftsetzung des GewIG 1921 gedacht wurde.4)