Dieser praktische Fall widmet sich der Problematik, die entsteht, wenn das Dienstverhältnis vor der Geburt des Kindes – aus welchem Grund auch immer – endet, ein aufrechtes Dienstverhältnis gerichtlich eingeklagt wird, jedoch zum Zeitpunkt der Antragstellung für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld das Verfahren um das aufrechte Dienstverhältnis noch nicht abgeschlossen ist und aufgrund dessen die Voraussetzungen für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld zum Zeitpunkt der Antragstellung (noch) nicht vorliegen.