Das österreichische Gesundheitswesen ist durch eine hohe Zersplitterung der Zuständigkeiten geprägt. Durch mehrere Gesundheitsreformen wurde versucht, eine zentrale Planung und Steuerung einzurichten. Diese ist allerdings äußerst komplex, nur zT verbindlich und mit gravierenden verfassungsrechtlichen Bedenken konfrontiert. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich bei der Abstimmung mit der Stellenplanung des Vertragspartnerrechts. Der folgende Beitrag geht auf einige grundlegende Steuerungsfragen ein, insb auf das Verhältnis zum Vertragspartnerrecht.