Duncker & Humblot Verlag, Berlin 2021
374 Seiten, € 109,90
Das nationale Recht ist bekanntlich nach Möglichkeit so auszulegen, dass es in Einklang mit dem Unionsrecht steht. Nationale Gesetze sind also möglichst richtlinienkonform, Tarifverträge sind ihrerseits möglichst gesetzeskonform auszulegen. Damit werden Tarifverträge regelmäßig zumindest mittelbar richtlinienkonform ausgelegt. Aber wie ist mit Tarifverträgen zu verfahren, wenn es kein nationales Gesetz gibt, das richtlinienkonform ausgelegt werden kann? Dieser Frage geht die Dissertation von Matthias Münder nach, indem sie untersucht, ob es eine nationale und/oder unionsrechtliche Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen gibt.