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Brinktrine/Schollendorf (Hrsg), Beamtenrecht Bund – BBG, BeamtStG, BRRG – Kommentar

BuchbesprechungenHelmut ZiehensackDRdA 2022, 273 Heft 2 v. 15.4.2022

C.H. Beck Verlag, München 2021

XXIV, 1.066 Seiten, gebunden, € 139,–

Von 15 BearbeiterInnen bzw Co-KommentatorInnen aus der Wissenschaft (Universitäts- und HochschulprofessorInnen) und Praxis (RichterInnen, VewaltungsbeamtInnen, Rechtsanwälte) unter der Herausgeberschaft von Univ.-Prof. Dr. Ralf Brinktrine und MR des BMI der BRD Dr. Kai Schollendorf stammt das monumentale Werk zum Beamtenrecht der BRD. Es umfasst die Kommentierung zum BundesbeamtenG (BBG), dem Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) sowie zum Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG). In Österreich finden sich die vergleichbaren Regelungen im BDG, GehG und PG. Vergleichbarkeit zwischen der bundesdeutschen und der österreichischen Rechtslage liegt nur bedingt vor. Verfassungsrechtlich wird ein Funktionsvorbehalt für Beamte abgeleitet (Brinktrine in Brinktrine/Schollendorf § 1 BBG Rz 7 mwN). § 5 BBG lässt die Berufung in das Beamtenverhältnis nur zur Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Aufgaben oder von Aufgaben, die zur Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich Personen übertragen werden dürfen, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen, zu. Es handelt sich dabei um den Versuch, einen Einsatz von BeamtInnen außerhalb des bindenden verfassungsrechtlichen Rahmens einzudämmen, wobei ein Verstoß weder zur Nichtigkeit noch zur Rücknahme der Ernennung führt (Werres in Brinktrine/Schollendorf § 5 BBG Rz 71). Ähnlich bestehen seit längerem auch in Österreich Bestrebungen, Beamtenverhältnisse zurückzudrängen und – zumal im nicht-hoheitlichen Vollzugsbereich – stattdessen auf Vertragsbedienstetenverhältnisse auszuweichen.

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