EuGH 15.7.2021 C-709/20 CG gegen The Department for Communities in Northern Ireland
Art 18 AEUV; RL 2004/38/EG ; GRC
1. Gewährt ein Mitgliedstaat ein nationales Aufenthaltsrecht, das unionsrechtlich nicht erforderlich wäre, so kommt diese Person nicht in den Schutzbereich des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots nach Art 24 der RL 2004/38/EG (die seit der Entscheidung in der Rs C-333/13 , Dano, vom EuGH gewählte restriktive Auslegung wird damit bestätigt).