Die Frage ob, und ab wann nicht erwerbstätige Unionsbürger:innen in ihrem jeweiligen Aufnahmestaat existenzsichernde Sozialleistungen in Anspruch nehmen können, beschäftigt den EuGH seit Einführung der Unionsbürgerschaft. Mit freiem Auge ist aber kein klarer Kurs erkennbar. In der Rs CG kommt der EuGH zu unterschiedlichen Rechtsfolgen, je nachdem, ob es sich um ein unionsrechtliches oder ein darüber hinausgehendes nationales Aufenthaltsrecht handelt. Der Beitrag versucht eine erste Analyse der Auswirkungen dieses Urteils unter Einbeziehung der österreichisch-spezifischen Dimension.