Der Einsatz von Computerprogrammen zur Entscheidungsfindung kann zur Diskriminierung bestimmter Personengruppen führen. Die möglichen Ursachen hierfür sind vielfältig und für die Betroffenen häufig schwer zu durchschauen. Der Beitrag behandelt die spezifischen Probleme algorithmischer Entscheidungssysteme aus gleichbehandlungsrechtlicher Sicht und erörtert die in der Literatur entwickelten Lösungsansätze.