Agile Arbeitsstrukturen finden seit einiger Zeit zunehmende Verbreitung. Sie können den Beschäftigten bei der Arbeitsgestaltung größere Autonomiespielräume und hierdurch ein höheres Maß an Arbeitszufriedenheit verschaffen. Agiles Arbeiten kann aber auch zur Entgrenzung von Arbeit führen, die Arbeitsbelastung intensivieren und Kontrollmöglichkeiten des AG verstärken. Der folgende Beitrag zeigt zum einen auf, welche Grenzen das Individualarbeitsrecht agilem Arbeiten setzt. Zum anderen werden die Beteiligungsrechte beleuchtet, die dem BR nach dem deutschen Betriebsverfassungsgesetz zustehen, um auf die Gestaltung agiler Arbeit im Interesse der Beschäftigten Einfluss zu nehmen.