Die Digitalisierung hat nicht nur neue Geschäftsmodelle hervorgebracht, sondern wirkt auch als Katalysator der seit Längerem wahrnehmbaren Tendenz, dem Normalarbeitsverhältnis strategisch auszuweichen. Im Bereich der Plattformwirtschaft etwa gibt es zunehmend Beschäftigte, welche zwar rechtlich und persönlich unabhängig, wohl aber wirtschaftlich von ihren Vertragspartnern abhängig sind. Diese verfügen über keine wesentlichen Betriebsmittel, erbringen die geschuldeten Dienste persönlich und agieren nicht typisch unternehmerisch am Markt. Für diese Personen erweist sich die formaljuristische Gleichheit beim Vertragsabschluss aufgrund der daraus resultierenden schwachen Verhandlungsposition häufig als bloße Fiktion. Ergebnis sind vom Vertragspartner einseitig diktierte Vertrags- und damit gar nicht so selten prekäre Beschäftigungsbedingungen. Der geltende Rechtsrahmen begegnet dieser faktischen Problemlage bisher unzureichend. Im vorliegenden Beitrag wird daher der Frage nachgegangen, ob und wie Instrumente der kollektiven Rechtsgestaltung auch für nicht persönlich abhängig Arbeitende nutzbar gemacht werden könnten.