Der AN-Begriff ist in die Jahre gekommen. Die Auflösung der traditionellen Betriebsstrukturen führt immer mehr dazu, dass trotz intensiver wirtschaftlicher Abhängigkeit keine persönliche Abhängigkeit mehr vorliegt. Die Digitalisierung der Arbeitswelt verschärft diesen Trend. Die wirtschaftliche Abhängigkeit und die soziale Schutzbedürftigkeit bleiben aber bestehen, sie sind häufig sogar besonders stark ausgeprägt. Im folgenden Beitrag werden Vorschläge für eine Erweiterung des AN-Begriffs sowie für Anpassungen des Zivilrechts für wirtschaftlich besonders abhängige Solo-Selbständige gemacht.