Infolge der pandemiebedingten Wirtschaftskrise sehen sich viele Unternehmen zum Personalabbau gezwungen. Beabsichtigt der AG, mehrere Arbeitsverhältnisse innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen aufzulösen, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Frühwarnsystem iSd § 45a Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) ausgelöst werden, das jedoch zahlreiche Tücken enthält. Da Fehler beim Frühwarnsystem mit der Unwirksamkeit der Kündigungen sanktioniert werden, ist für AG besondere Vorsicht geboten. Der vorliegende Fall thematisiert einige Fallstricke des Frühwarnsystems.