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Corona-Kurzarbeit und Bestandsschutz

AbhandlungenWalter J. PfeilDRdA 2021, 179 Heft 3 v. 15.6.2021

Die Adaptierung der Regelungen über die Kurzarbeit (KUA) waren und sind eine der wichtigsten Grundlagen für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie auf Arbeitsmarkt und Beschäftigung. Durch die KUA und ihre Unterstützung aus öffentlichen Mitteln sollen Arbeitsverhältnisse soweit als möglich erhalten werden. Das steht naturgemäß in Widerspruch zu – offenbar zunehmenden – Bestrebungen von AG-Seite, Arbeitsverhältnisse zu beenden.1)1)Die vorliegende Untersuchung will zur Klärung der hier auftauchenden Rechtsfragen beitragen und geht auf ein im Auftrag der Arbeiterkammer Wien im April 2021 vorgelegtes Rechtsgutachten zurück.

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