Vor rund einem halben Jahr hat die österreichische Bundesregierung auf Grund des Epidemiegesetzes 1950 zur Einschränkung der "Corona-Pandemie" ua strenge Ausgangsbeschränkungen erlassen und damit zusammenhängend einen "Shutdown" des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens verordnet. Grund genug, einen Blick auf die lange Geschichte des Epidemiegesetzes 1950 zu werfen. In der Diskussion über das Gesetz im Abgeordnetenhaus 1912/13 trat der Sozialdemokrat und Arzt Victor Adler als Obmann des Sanitätsausschusses für eine rasche Beschlussfassung ein, denn "es ist das erste Gebot der modernen Seuchenbekämpfung, jeden ersten Krankheitserreger und seinen Träger am Anfang zu verfolgen und unschädlich zu machen".1) In der letzten Ausgabe von DRdA hat Anita Ziegerhofer2) aus aktuellem Anlass einen instruktiven Überblick über die seit Bestehen der Menschheit immer wieder auftauchenden Pandemien gegeben.3) Im Folgenden wird ausgehend von den neuzeitlichen Sanitäts- und Pestordnungen ein kurzer, kursorischer Überblick über die Genese der heutigen Epidemiegesetzgebung bis zur Neuregelung der Entschädigungszahlungen 1974 gegeben.4)