Die Corona-Pandemie traf das Arbeits- und Sozialrecht ziemlich unvorbereitet. Zwar hatte es im Jahre 2009 anlässlich der Schweinegrippe einige Überlegungen im Schrifttum gegeben,1) doch waren diese weder im akademischen Bereich noch in der Rechtspraxis wirklich zur Kenntnis genommen worden. Als sich in der ersten Märzhälfte 2020 die Infektionszahlen dramatisch erhöhten, bestand dringender Handlungsbedarf, der nicht nur mit dem bestehenden rechtlichen Instrumentarium bewältigt werden konnte.