Der aktuelle Studienplan der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät aus 2017 sieht das Fach "Arbeitsrecht und Sozialrecht" als Pflichtmodul im Umfang von 14 ECTS-Punkten mit einer mündlichen Prüfung als eines der Fächer des judiziellen Abschnittes vor.1) Ein Blick in die Vergangenheit des rechtswissenschaftlichen Studiums zeigt, dass es sich beim Fach "Arbeitsrecht und Sozialrecht" um eines der jüngeren Fächer handelt – obschon arbeits- und sozialrechtliche Aspekte viele Jahrzehnte vor der Etablierung des eigenständigen Faches an der juridischen Fakultät unterrichtet wurden, was hier anhand der Entwicklung in der Zwischenkriegszeit dargestellt werden soll.