Bei Umstrukturierungen, die zu einem Betriebsübergang iSv §§ 3 ff AVRAG führen, stellt sich nicht selten die Frage nach den Auswirkungen auf überlassene AN. Probleme ergeben sich in diesem Kontext ua aus der Aufspaltung der AGFunktionen zwischen Verleiher und Beschäftiger sowie aus dem geringen Organisationsgrad von Leiharbeitunternehmen. Die EuGH-Judikatur bietet zwar eine gewisse Orientierungshilfe, Details bleiben aber ungeklärt. Zu einigen der hier angesprochenen Fragen hat jüngst der OGH Stellung bezogen.