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"Eine große soziale Idee hat gesiegt" – Zur Genese des BRG vom 15. Mai 1919

Aus der Geschichte des Arbeitsrechts und des SozialrechtsKlaus-Dieter MulleyDRdA 2019, 367 Heft 4 v. 15.8.2019

Am 15. Mai 1919 – vor 100 Jahren – beschloss die Konstituierende Nationalversammlung das Betriebsrätegesetz als "das erste Gesetz dieser Art in der kapitalistischen Welt". Grund genug, die Genese dieser epochemachenden Norm nachzuzeichnen, mit dem – wie der Obmann der Metallergewerkschaft Franz Domes ausführte – die Gewerkschaften "eines ihrer wichtigsten gewerkschaftlichen Kampfziele erreicht" haben. Kern dieses das kollektive Arbeitsrecht begründende Gesetz war die gesetzliche Anerkennung des bislang freien Systems der gewerkschaftlichen Vertrauensmänner in den Betrieben. Mit Recht stellte die Gewerkschaftskommission der freien (sozialdemokratischen) Gewerkschaften 1919 fest, dass "die Diskussion darüber, ob die gesetzliche Ordnung des Vertrauensmännersystems den klassenkämpferischen Bestrebungen der Arbeiterschaft dienlich ist oder nicht (…) beinahe so alt wie das System selbst" ist.1)1)Die Gewerkschaft 22.4.1919, 1. Die nachfolgenden Bemerkungen geben deshalb einen kurzgefassten politikgeschichtlichen Überblick2)2)Rechtsgeschichtlich zuletzt Kozak, Die Entwicklung des Arbeitsrechts, Rechtswiss.Diss. (2015). über die Vorläufer und die Genese des BRG 1919.3)3)Die Darstellung folgt – mit anderer Schwerpunktsetzung – in weiten Teilen den auf archivarischen Quellen basierenden instruktiven Arbeiten von Gerlich, Die gescheiterte Alternative. Sozialisierung nach dem 1. Weltkrieg (1980) und Garamvölgyi, Betriebsräte und sozialer Wandel in Österreich 1919/1920 (1983).

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