Am 15. Mai 1919 – vor 100 Jahren – beschloss die Konstituierende Nationalversammlung das Betriebsrätegesetz als "das erste Gesetz dieser Art in der kapitalistischen Welt". Grund genug, die Genese dieser epochemachenden Norm nachzuzeichnen, mit dem – wie der Obmann der Metallergewerkschaft Franz Domes ausführte – die Gewerkschaften "eines ihrer wichtigsten gewerkschaftlichen Kampfziele erreicht" haben. Kern dieses das kollektive Arbeitsrecht begründende Gesetz war die gesetzliche Anerkennung des bislang freien Systems der gewerkschaftlichen Vertrauensmänner in den Betrieben. Mit Recht stellte die Gewerkschaftskommission der freien (sozialdemokratischen) Gewerkschaften 1919 fest, dass "die Diskussion darüber, ob die gesetzliche Ordnung des Vertrauensmännersystems den klassenkämpferischen Bestrebungen der Arbeiterschaft dienlich ist oder nicht (…) beinahe so alt wie das System selbst" ist.1) Die nachfolgenden Bemerkungen geben deshalb einen kurzgefassten politikgeschichtlichen Überblick2) über die Vorläufer und die Genese des BRG 1919.3)