Gegenstand dieses Beitrages ist die Frage, inwieweit moderne Kommunikationsformen, zB E-Mail, Whats-App, Telefon- oder Videokonferenzen1) im Bereich des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) verwendet werden dürfen. Dem Generalthema der Tagung "100 Jahre österreichische Betriebsverfassung" entsprechend beschränken sich die Ausführungen auf das Betriebsverfassungsrecht, und auch insoweit nur auf ausgewählte Fragestellungen. Vor allem ist das europäische Betriebsverfassungsrecht nicht Untersuchungsgegenstand.