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Schobert, Die reine Beitragszusage – Überlegungen zur Stärkung der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung

BuchbesprechungenMarta J. GlowackaDRdA 2019, 287 Heft 3 v. 15.6.2019

Duncker & Humblot Verlag, Berlin 2017

305 Seiten, € 89,90

Das vorliegende Werk wurde an der Bucerius Law School, Hochschule für Rechtswissenschaft, Hamburg als Dissertation angenommen. Es stammt aus der Feder von Larissa Schobert und wurde von Prof. Dr. Matthias Jacobs betreut. Ausgezeichnet wurde die Arbeit mit dem KLIEMT.Arbeitsrecht-Dissertationspreis 2017 für die beste an der Bucerius Law School entstandene arbeitsrechtliche Dissertation. Dabei widmet sich die Autorin einem Thema, das der Verfasserin dieser bescheidenen Besprechung sehr am Herzen liegt, nämlich der Stärkung der zweiten Säule der Altersvorsorge (siehe nur Glowacka, ASoK 2016, 433), vor allem zur Erreichung eines höheren Versorgungsniveaus, wobei sich Schobert in ihrer Untersuchung auf arbeitgeberfinanzierte kapitalgedeckte Modelle beschränkt. Dabei liegt der Fokus auf der zum 1.1.2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz in das deutsche BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung – Betriebsrentengesetz) implementierten sogenannten reinen Beitragszusage. Bei dieser verpflichten sich AG zugunsten der AN zur Leistung eines bestimmten Beitrages zur Finanzierung ihrer betrieblichen Altersversorgung; sobald dieser Beitrag erbracht wird, trifft AG keine weitere Verpflichtung ("pay and forget"). Das Veranlagungsrisiko verbleibt demnach beim AN, AG trifft weder eine Ausfallhaftung noch eine Anpassungsprüfungspflicht. Eine derartige Zusage kann nur in den Durchführungswegen der Direktversicherung, der Pensionskasse oder des Pensionsfonds versprochen werden, nicht jedoch über die sogenannte Unterstützungskasse. Überraschenderweise waren derartige Zusagen bis 2018 vom BetrAVG rechtlich ungeregelt, weswegen unklar war, ob steuerliche Begünstigungen zum einen und AN-Schutzbestimmungen des BetrAVG (insb Unverfallbarkeit der Rentenanwartschaften, Einschränkung der Abfindbarkeit und Übertragbarkeit, Insolvenzsiche-

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