Die Änderungen im Arbeitszeitrecht durch BGBl I 2018/53 haben große Diskussionen – auf politischer wie rechtlicher Ebene – ausgelöst. Dabei stehen die Ausweitungen des zulässigen Überstundenausmaßes ("12-Stunden-Tag" bzw "60-Stunden-Woche") zwar mit Recht im Fokus. Andere der seit 1.9.2018 möglichen Flexibilisierungen werfen aber ebenfalls Fragen auf, so auch die neue Ausnahme von der Wochenend- und Feiertagsruhe nach § 12b ARG, die in der Folge näher betrachtet werden soll. Dieser Beitrag basiert auf Teilen eines Gutachtens zur Novelle zum AZG (Arbeitszeitgesetz) und ARG (Arbeitsruhegesetz), das gemeinsam mit Univ.-Prof. Dr. Elias Felten (Linz/Salzburg) im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich verfasst und im Dezember 2018 vorgelegt wurde.