Das Jahr 2018 ist ein Jahr der besonderen Jubiläen. Wir feiern 100 Jahre Republik und zugleich – bisher nahezu unbemerkt – 100 Jahre Arbeitsrecht und Sozialrecht. Zwar reichen die Wurzeln weiter zurück bis ins 19. Jahrhundert (siehe Mulley, DRdA 2018, 527 ff), aber das Fundament der österreichischen Arbeitsrechts- und Sozialrechtsordnung ist in den ersten Jahren der jungen Republik, beginnend ab dem Jahr 1918, von dem Gewerkschafter und großen Sozialpolitiker Ferdinand Hanusch, der von 1918 bis 1920 als Staatssekretär der Regierung angehörte, geschaffen worden: Betriebsrätegesetz, Kollektivvertragsgesetz und Arbeiterkammergesetz bildeten die gesetzliche Grundlage der kollektiven Interessenvertretung und Mitbestimmung der AN, das Arbeiterurlaubsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz, ein zeitgemäßes Krankenkassenwesen, der Ausbau der SV und die später eingeführte Alters- und Invaliditätsversicherung der Arbeiter sind weitere Meilensteine der Sozialpolitik.