Gefährdungshaftung nach EKHG auch für den beim Betrieb tätigen DN bei Fehler der Beschaffenheit, Versagen der Vorrichtungen oder bei außergewöhnlicher Betriebsgefahr
EntscheidungsbesprechungenFerdinand KerschnerDRdA 2018/51DRdA 2018, 502 Heft 6 v. 15.12.2018