Was ändert sich durch die Datenschutz-Grundverordnung? Nichts und Alles – oder Alles bleibt anders.2) Ein Blick in die Praxis zeigt derzeit jedenfalls pure Hysterie. Dabei zeigt sich eine fast schon traditionelle Facette von Datenschutz – die nahezu völlige Mystifizierung des normativen Inhalts, die durch die traditionell höchst unbestimmten Rechtsbegriffe der europarechtlichen Rechtsquellen bestens befeuert wird.