In den ersten Jahrzehnten nach ihrer Konstituierung im ausgehenden 19. Jahrhundert1) hat die österreichische Sozialpolitik einen beträchtlichen Ausbau erfahren. Das betraf zum einen den Bereich des Arbeitsrechtes und Arbeiterschutzes insb am Beginn der Ersten Republik – exemplarisch ablesbar an der Einführung des Achtstundentages, des Arbeiterurlaubes, der Betriebsräte oder der Arbeiterkammern. Zum anderen erfolgte ab 1920 die Erweiterung der SV mit der Einführung der AlV sowie der KV und UV der Land- und Forstarbeiter oder mit dem beachtlichen Leistungsausbau in der Angestelltenversicherung.