Keine Verjährung des Urlaubsanspruchs bei Verweigerung des Urlaubskonsums durch den/die AG wegen "Scheinselbständigkeit"1)1)Siehe dazu den Besprechungsaufsatz von Auer-Mayer, (Keine) Verjährung arbeitsrechtlicher Ansprüche? – Analyse der Entscheidung EuGH Rs C-214/16 , King, und ihrer möglichen Folgen, in diesem Heft, DRdA 2018, 299 ff.
EntscheidungsbesprechungenDRdA 2018/36DRdA 2018, 353 Heft 4 v. 15.8.2018