Selbstverwaltung als eine vom Staat unabhängige Organisationsform der öffentlichen Verwaltung hat in Österreich eine besondere Tradition und Bedeutung. Wesentliche Teile der Gesellschaft und des Staatswesens sind nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert. Dazu gehören insb die Sozialversicherung (SV) und die gesetzlichen Interessenvertretungen (Kammern).