Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt stellt zu Recht eine zentrale Zielsetzung der nationalen und internationalen Behindertenpolitik dar. Folgerichtig hat Österreich nicht nur die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, sondern werden vor allem im BEinstG – zT in Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben – zahlreiche Sondervorschriften mit dem Ziel der Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen getroffen. Damit einher geht eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen. Der Beitrag1) widmet sich nach einer kurzen Einführung zunächst der Konkretisierung des Begriffs "Behinderung" sowie der Verpflichtung der AG zur Ergreifung "angemessener Vorkehrungen" und geht in der Folge auf ausgewählte Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein. Die durchaus umstrittene Frage, inwieweit die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen überhaupt den arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften unterliegt,2) bleibt dabei außer Betracht.