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Behinderung und Arbeitsrecht

AbhandlungenSusanne Auer-MayerDRdA 2018, 183 Heft 3 v. 15.6.2018

Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt stellt zu Recht eine zentrale Zielsetzung der nationalen und internationalen Behindertenpolitik dar. Folgerichtig hat Österreich nicht nur die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, sondern werden vor allem im BEinstG – zT in Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben – zahlreiche Sondervorschriften mit dem Ziel der Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen getroffen. Damit einher geht eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen. Der Beitrag1)1)Der Beitrag stellt die um Fußnoten ergänzte Fassung des Vortrags dar, den die Autorin bei der 53. Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht gehalten hat. widmet sich nach einer kurzen Einführung zunächst der Konkretisierung des Begriffs "Behinderung" sowie der Verpflichtung der AG zur Ergreifung "angemessener Vorkehrungen" und geht in der Folge auf ausgewählte Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein. Die durchaus umstrittene Frage, inwieweit die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen überhaupt den arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften unterliegt,2)2)Vgl OGH 29.10.2009, 9 ObA 105/09w; OGH 8 ObA 48/09f Arb 12.868; näher dazu nur Reissner, Die Integration von Menschen mit Behinderung ins Arbeitsleben, in Reissner/Mair (Hrsg), Menschen mit Behinderung im Arbeits- und Sozialrecht (2017) 5 ff mwN. bleibt dabei außer Betracht.

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