Historisch eng verzahnt ist die Entwicklung der SV in Deutschland und Österreich. Beide gelten auf diesem Gebiet als Pionierländer. Bei beiden war die Hauptmotivlage auch die gleiche, nämlich die Integration der neuen Gesellschaftsgruppe des Fabriksarbeiters, um ihn der revolutionären Arbeiterbewegung zu entziehen.1) Im Deutschen Reich wurde 1883 das Gesetz betreffend die KV der Arbeiter verabschiedet, 1884 ein Unfallversicherungsgesetz und 1889 das Gesetz betreffend die Alters- und Invaliditätsversicherung. In Österreich wurde 1887 das Arbeiter-Unfallversicherungsgesetz (RGBl 1888/1) verabschiedet, 1888 das Arbeiter-Krankenversicherungsgesetz (RGBl 1888/33). Ein Alters- und Invalidenversicherungsgesetz wurde in Österreich jedoch nicht beschlossen. 1906 folgte ein Pensionsversicherungsgesetz für die Angestellten (RGBl 1907/1). Dieses war auch politisch gewollt eine Bevorzugung der Angestellten gegenüber den Arbeitern. Auch inhaltlich lehnten sich die österreichischen Sozialversicherungsgesetze an den deutschen an.2)