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Die "Einführung" der Sozialversicherung im Lande Österreich – Sozialversicherung vor und nach dem "Anschluss"*)*)Der Beitrag basiert wesentlich auf ein noch unveröffentlichtes Manuskript "Sozial-versichert" zur Entwicklung der SV in Österreich im Auftrag des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Aus der Geschichte des Arbeitsrechts und des SozialrechtsGuenther SteinerDRdA 2018, 70 Heft 1 v. 15.2.2018

Historisch eng verzahnt ist die Entwicklung der SV in Deutschland und Österreich. Beide gelten auf diesem Gebiet als Pionierländer. Bei beiden war die Hauptmotivlage auch die gleiche, nämlich die Integration der neuen Gesellschaftsgruppe des Fabriksarbeiters, um ihn der revolutionären Arbeiterbewegung zu entziehen.1)1)Vgl Herbert Hofmeister, Landesbericht Österreich, in Köhler/Zacher (Hrsg), Ein Jahrhundert Sozialversicherung. In der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich und der Schweiz (1981) 445-730, hier 517 ff. Emmerich Talos, Staatliche Sozialversicherung in Österreich. Rekonstruktion und Analyse (1982) 42 ff. Im Deutschen Reich wurde 1883 das Gesetz betreffend die KV der Arbeiter verabschiedet, 1884 ein Unfallversicherungsgesetz und 1889 das Gesetz betreffend die Alters- und Invaliditätsversicherung. In Österreich wurde 1887 das Arbeiter-Unfallversicherungsgesetz (RGBl 1888/1) verabschiedet, 1888 das Arbeiter-Krankenversicherungsgesetz (RGBl 1888/33). Ein Alters- und Invalidenversicherungsgesetz wurde in Österreich jedoch nicht beschlossen. 1906 folgte ein Pensionsversicherungsgesetz für die Angestellten (RGBl 1907/1). Dieses war auch politisch gewollt eine Bevorzugung der Angestellten gegenüber den Arbeitern. Auch inhaltlich lehnten sich die österreichischen Sozialversicherungsgesetze an den deutschen an.2)2)Vgl Hofmeister in Köhler/Zacher (Hrsg), Ein Jahrhundert Sozialversicherung 562.

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