vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der Pensionswerber im Abgrund zwischen den Rechtslagen

Der praktische FallDieter WeißDRdA 2018, 64 Heft 1 v. 15.2.2018

Das Sozialversicherungsrecht im Allgemeinen und das Pensionsrecht im Besonderen haben sich in den vergangenen Jahren zu einem schier undurchdringlichen Dschungel von – je nach dem Geburtsdatum unterschiedlichen – Rechtslagen entwickelt. Dabei kommt es bisweilen vor, dass möglicherweise auch der Gesetzgeber den Überblick verloren hat und gesetzliche Regelungen nur mit erheblichem interpretatorischem Aufwand1)1)Ob dadurch nicht die Grenze zur Verfassungswidrigkeit überschritten wird, weil das Verständnis von Normen in diesem Rechtsbereich zum Teil archivarischen Fleiß, zum Teil aber auch eine gewisse Lust zum Lösen von Denksport-Aufgaben erfordert (vgl allgemein jüngst etwa VfGH G 135/93 ua VfSlg 13.740 unter Hinweis auf VfGH G 30/56 VfSlg 3130 und VfGH G 81/90 ua VfSlg 12.420), muss dahingestellt bleiben.
Eingedenk des von Rudolf Müller geprägten Ausspruchs "Wer behauptet, sich im Sozialversicherungsrecht auszukennen, ist auch sonst nicht besonders glaubwürdig" maßt sich der Autor dieses Beitrags nicht an, die abschließende Richtigkeit der erzielten Lösung zu behaupten.
mit der gesetzgeberischen Intention in Einklang gebracht werden können.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!