Vor 70 Jahren, am 26.2.1947, wurde im Nationalrat das österreichische Kollektivvertragsgesetz (KV-Gesetz) beschlossen. Aller Kritik zum Trotz meinte ÖGB-Präsident Johann Böhm: "Es ist ein gutes Gesetz geworden und es wird eine vorzügliche Waffe in den Händen der österreichischen Arbeiter und Angestellten in ihrem weiteren Existenzkampf sein."1) In dem folgenden Beitrag soll die politische Debatte über die Gesetzwerdung des KV-Gesetzes näher beleuchtet werden, die in der wissenschaftlichen Literatur meist als "mühevoll, langwierig und hart" beschrieben wird.2)