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Medizinische Rehabilitation im sozialgerichtlichen Verfahren

AbhandlungenMartin SonntagDRdA 2017, 181 Heft 3 v. 15.6.2017

Durch das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 (SRÄG)1)1)BGBl I 2013/3. wurde die befristete Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension für Versicherte, die das 50. Lebensjahr ab dem 1.1.2014 vollenden, abgeschafft sowie ein Rechtsanspruch auf medizinische Rehabilitation bei vorübergehender Invalidität/Berufsunfähigkeit und die neuen Leistungen des Rehabilitations- und Umschulungsgeldes für diese Personengruppe eingeführt. Verfahrens- und materiellrechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem neuen Rechtsanspruch auf medizinische Rehabilitation nach § 253f ASVG haben die Rsp bisher nur punktuell beschäftigt. Mit dem vorliegenden Beitrag2)2)Beruhend auf dem bei der 52. Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht am 31.3.2017 in Zell am See gehaltenen Vortrag. sollen praxisrelevante Fragen aufgezeigt und Lösungsansätze angeboten werden.

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