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Strafbare Unterentlohnung nach dem LSD-BG und Verfall von Entgeltansprüchen

AbhandlungenElias Felten, Walter J. PfeilDRdA 2017, 79 Heft 2 v. 15.4.2017

Der Gesetzgeber hat bereits im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) und nun mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) die Nichteinhaltung zwingender Lohnvorschriften unter Strafe gestellt. Damit wird erstmals die Einhaltung privatrechtlicher Ansprüche von AN durch Verwaltungsstrafen abgesichert. Dieses Ineinandergreifen von Arbeits- bzw Zivilrecht auf der einen und Verwaltungsstrafrecht auf der anderen Seite wirft eine Reihe von Rechtsfragen auf. Eine davon wurde zuletzt in der Literatur kontrovers diskutiert und soll daher im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrags stehen: Erfüllen Entgeltdifferenzen, die auf Grund von Verjährung oder Verfall zivilrechtlich nicht mehr geltend gemacht werden können, den Straftatbestand der Unterentlohnung nach dem LSD-BG?1)1)Dieser Beitrag geht auf ein Gutachten zurück, das im November 2016 im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich ausgearbeitet worden ist.

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