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Replik zu Reissner/Schneeberger, Anmerkung zu OGH 9 ObA 23/15w DRdA 2016/2 (Alkoholkontrollen per Alkomat)

KorrespondenzWolfgang GoricnikDRdA 2016, 362 Heft 5 v. 15.10.2016

Bekanntlich judizierte der OGH in der zitierten E, dass die Frage, ob die Menschenwürde durch eine Kontrollmaßnahme auch nur berührt wird, einer umfassenden Abwägung der wechselseitigen Interessen (von AG und AN) bedürfe. In ihrer Anmerkung betonen Reissner/Schneeberger, dass § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG diese Interessenabwägung intendiere.

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