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Sozial, ohne Netz? Zuständigkeit für Leistungen bei Arbeitslosigkeit gemäß der VO 883/2004

AbhandlungenSarah BrucknerDRdA 2016, 314 Heft 5 v. 15.10.2016

Innerhalb der EU sind Leistungen der sozialen Sicherheit nach den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zu gewähren. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten regelt das Koordinierungsrecht der VO 883/2004 , welcher Mitgliedstaat zuständig ist. Der vorliegende Beitrag behandelt die Zuständigkeit für Leistungen bei Arbeitslosigkeit gemäß der VO 883/2004 im Lichte aktueller Judikatur des Bundesverwaltungsgerichts und des VwGH.

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