vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in Hinblick auf das primäre und sekundäre Unionsrecht – Umsetzung der Patientenmobilitäts-RL in nationales Recht

AbhandlungenStephanie PrinzingerDRdA 2016, 19 Heft 1 v. 15.2.2016

Das Unionsrecht lässt die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für die Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit grundsätzlich unberührt.1)1)EuGH 7.2.1984, C-238/82 , Duphar, Rz 1; Windisch/Graetz in Mayer/Stöger (Hrsg), EUV/AEUV (2012) Art 48 Rz 9.) In Ermangelung einer Harmonisierung auf Unionsebene ist es daher das Recht eines jeden Mitgliedstaates, zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Leistungen der sozialen Sicherheit gewährt werden; dennoch müssen die Mitgliedstaaten bei der Ausübung dieser Befugnis das Unionsrecht beachten.2)2)Windisch/Graetz in Mayer/Stöger (Hrsg), EUV/AEUV Art 48 Rz 10.) Der Anspruch auf grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung findet seinen Ursprung in der Dienstleistungsfreiheit.3)3)Windisch-Graetz, Europäisches Krankenversicherungsrecht (2003) 42. Von der Dienstleistungsfreiheit sind auch Sachverhalte erfasst, in denen der Dienstleistungsempfänger die Leistungen in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch nimmt (passive Dienstleistungsfreiheit). Budischowski in Mayer/Stöger (Hrsg), EUV/AEUV, Art 56, 57 Rz 12; Frischhut/Stein, Patientenmobilität. Aktuelle Richtlinie und EuGH Rechtsprechung (2011) 49; vgl Prinzinger, Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung am Beispiel der In-vitro-Fertilisation, DRdA 2015, 468.) Parallel dazu begründet aber auch sekundäres Unionsrecht eine Verpflichtung zur Finanzierung von grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung. Zu denken ist hierbei einerseits an die unmittelbar anwendbare VO (EG) 2004/8834)4)VO (EG) 2004/883 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4.2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, ABl 2004/166, 1; berichtigt durch ABl 2004/200, 1; idF der VO (EG) 2009/988, ABl 2009/284, 43.) (Koordinierungs-VO) sowie an die RL (EU) 2011/245)5)RL (EU) 2011/24 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.3.2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, ABl 2011/88, 45.) (Patientenmobilitäts-RL).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!