Seit den 1980er-Jahren etabliert sich, zumindest in größeren Unternehmen, das "MitarbeiterInnengespräch"2)) als Maßnahme der Personalentwicklung. Während im privatrechtlichen Arbeitsvertragsrecht keine gesetzlichen Vorgaben bestehen, sehen einige öffentlich-dienstrechtliche Landesgesetze, auf Bundesebene auch das BDG,3)) gleichlautend das VBG4)) und mittelbar5)) das UG, das MitarbeiterInnengespräch als Instrument zur Vereinbarung eines "wesentlichen Beitrags des Mitarbeiters zur Leistungserfüllung" vor. Das gegenständliche "Instrument der Personalentwicklung" kann ambivalent eingesetzt werden: als Förderungs-und Karriereplanungstool im Idealfall, als disziplinar- und beendigungsrechtlich relevantes "(Geheim-)Dossier über (Persönlichkeits-)Mängel" hingegen im schlechtesten Fall. In der Praxis wird sich das strukturierte Gespräch häufig wohl zwischen diesen beiden Polen bewegen.