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Das Recht der Prävention und Gesundheitsförderung in der österreichischen Sozialversicherung

AbhandlungenHelmut IvansitsDRdA 2015, 500 Heft 6 v. 15.12.2015

Zunehmend gewinnt die Einsicht an Boden, dass Sozialsysteme nicht nur Leistungen bei Eintritt von sozialen Risiken wie Krankheit und Invalidität erbringen, sondern auch die Aufgabe übernehmen müssen, diesen "Versicherungsfällen" vorzubeugen. Anstatt die Erhaltung der Gesundheit in den Mittelpunkt zu stellen, orientiert sich die Gesundheitspolitik vor allen Dingen am Paradigma einer auf Behandlung von Krankheiten ausgerichteten kurativen Medizin ("Reparaturmedizin"), obwohl Ausgaben für Prävention und Gesundheitsförderung weithin als Zukunftsinvestitionen anerkannt sind, die zu höherer Lebensqualität und längerem Arbeitsvermögen führen und sich betriebs- und volkswirtschaftlich (mit Einsparungen im Gesundheits- und Invaliditätsbereich) rechnen. Der ökonomische Nutzen von betrieblicher Gesundheitsförderung ist gut dokumentiert:1)1)Siehe ua Rosenbrock, Primäre Prävention. Bausteine für eine systematische Gesundheitssicherung (2007); Baumanns, Unternehmenserfolg durch betriebliches Gesundheitsmanagement (2009); Fritz, Ökonomischer Nutzen "weicher Kennzahlen" (2006); IHS, Ökonomischer Nutzen Betrieblicher Gesundheitsförderung (2004); IGA-Report 28, Wirksamkeit und Nutzen betrieblicher Prävention (2014).) Internationale Studien weisen einen Return of Investment zwischen 1 : 3 und 1 : 6 aus.2)2)Eine Investition in betrieblicher Gesundheitsförderung von 1 € führt zu betriebswirtschaftlichen Einsparungen bis zu 6 €.)

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