Der gegenständliche Beitrag behandelt das Thema meines Vortrags im Rahmen des Nachwuchsforums, das im Vorfeld zur 50. Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht stattgefunden hat. Während ich im Zuge des ersten Teils meines Vortrags zum Thema die "Die grenzüberschreitende Inanspruchnahme medizinischer Leistungen als passive Dienstleistungsfreiheit" die Rechtsgrundlagen, die einen Anspruch auf grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung eröffnen, darlegte, widmete ich den zweiten Teil des Vortrags den nach der derzeitigen Rechtslage bestehenden Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit bei Inanspruchnahme einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union.