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Maßnahmen der Arbeitsmarktaktivierung und Koordinationsrecht*)*)Vortrag gehalten im Rahmen des österreichisch-deutschen Seminars, organisiert von Free movement of workers and Social security coordination (FreSsco) am 27./28.10.2014 in Salzburg. Die Vortragsform wurde beibehalten.

AbhandlungenMaximilian FuchsDRdA 2015, 3 Heft 1 v. 15.2.2015

Arbeitsmarktaktivierung steht für eine neue Strategie zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit. Das überkommene Modell der Arbeitsmarktpolitik setzte auf Einkommensersatzleistungen. Demgegenüber will die neue Strategie, die insb in den beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU propagiert wird, die Beschäftigungsfähigkeit (employability) des Arbeitslosen fördern und erhöhen, um eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Deshalb stehen bei ihr Sach- und Dienstleistungen im Vordergrund. Das wirft vielfältige Probleme für das Koordinationsrecht auf, das bisher eher auf Geldleistungen ausgerichtet ist.

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