Die aktuelle Rsp des OGH suggeriert, dass es AG1) freistehe – so sie es richtig absichern –, wiederholt Leis tungen zu erbringen, ohne dass AN1) daraus jemals ein Rechtsanspruch für die Zukunft erwachse oder die Ausübung/Einstellung der Leistung einer gerichtlichen Ausübungskontrolle unterliege. In der Folge soll dazu ein praktischer Überblick über die bereits ausjudizierten, sowie eine kurze Auseinandersetzung samt Lösungsvorschlägen für die bis dato noch offenen Rechtsfragen gegeben werden.